Ihr Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfenden Rechtsinterpretationen der Finanzverwaltung und eine Vielzahl an kontinuierlichen Gesetzeserweiterungen macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer.

Ihre Vorteile

Durch geänderte steuerliche Vorgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz (E-Bilanz) erstellt werden. Die alte Einheitsbilanz gibt es nicht mehr.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl und ein Einbeziehen der Mandantenwünsche gefragt. Wir besprechen steuerliche Wahlrechte mit Ihnen und können so individuell zu ganz anderen gesetzeskonformen Ergebnissen kommen. Eine Bilanz ist eben nicht überall in Deutschland gleich, d.h. man muss wissen, dass es Ergebnisse gibt, die mit einem Minimum an Zeitaufwand erstellt werden, und Ergebnisse, die viel Abwägen und Anpassen an Wünsche und Notwendigkeiten beinhalten. Beim gleichen Unternehmen können so ganz verschiedene Bilanzen herauskommen. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot

  1. Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
  2. Veröffentlichung oder Hinterlegung einer Kurzbilanz im elektronischen Bundesanzeiger
  3. Erstellung der Steuerbilanz mit Übermittlung der E-Bilanz nach aktueller Taxonomie
  4. Aufstellen der betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer)
  5. Prüfung der Steuerbescheide
  6. Alternativ: Aufstellen der Einnahmenüberschussrechnung mit elektronischer Übermittlung an das Finanzamt (Anlage EÜR)
  7. Entwicklung des betrieblichen Anlagevermögens
  8. Besonderheiten bei Personengesellschaften
    – gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
    – Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
    – Kapitalkontenentwicklung