Sonderabschreibungen für den Mietwohnungs-Neubau werden ausgebaut.

Das ändert sich

Die Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau können u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines

  • nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder
  • nach dem 31.12.2022 und vor dem 10.2029 (bisher 1.1.2027)

gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen in diesen Fällen 5.200 EUR (bisher 4.800 EUR) je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen beträgt max. 4.000 EUR (bisher 2.500 EUR) je Quadratmeter Wohnfläche.

Gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023.