Die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften wird erhöht.
Das ändert sich
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als derzeit 600 EUR beträgt (Freigrenze). Werden Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und hat jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu. Die Freigrenze wird nun auf 1.000 EUR erhöht.
Gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2024.