Der Kinderfreibetrag wird sich zum einen rückwirkend für das Jahr 2022, zum anderen aber auch für das Jahr 2023 erhöhen.
Das ändert sich
Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) wird für jeden Elternteil
- rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 EUR auf 2.810 EUR,
- im Jahr 2023 von 2.810 EUR auf 3.012 EUR,
- im Jahr 2024 von 3.012 EUR auf 3.192 EUR angehoben werden.
Das Kindergeld (§ 66 EStG) dagegen wird ab 2023 in einem Schritt erhöht werden:
Bisher | ab 2023 | |
1. Kind | 219 EUR | 250 EUR |
2. Kind | 219 EUR | 250 EUR |
3. Kind | 225 EUR | 250 EUR |
4. Kind und weitere Kinder | 250 EUR | 250 EUR |