Der Kinderfreibetrag wird sich zum einen rückwirkend für das Jahr 2022, zum anderen aber auch für das Jahr 2023 erhöhen.

Das ändert sich

Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) wird für jeden Elternteil

  • rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 EUR auf 2.810 EUR,
  • im Jahr 2023 von 2.810 EUR auf 3.012 EUR,
  • im Jahr 2024 von 3.012 EUR auf 3.192 EUR angehoben werden.

Das Kindergeld (§ 66 EStG) dagegen wird ab 2023 in einem Schritt erhöht werden:

  Bisher ab 2023
1. Kind 219 EUR 250 EUR
2. Kind 219 EUR 250 EUR
3. Kind 225 EUR 250 EUR
4. Kind und weitere Kinder 250 EUR 250 EUR