Haushaltsnahe Dienstleistung: Auch Pflege und Betreuung darf nicht bar bezahlt werden

 

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung.

Das ändert sich

Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind

  • der Erhalt einer Rechnung und
  • die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

 

Nach Auffassung des BFH ging dies aus dem bisherigen Gesetzeswortlaut im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen nicht eindeutig hervor.

Inkrafttreten

Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.