Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Unter anderem soll die 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Bis Anfang April soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen. Das ist geplant.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der Ampel-Regierung. Die schwarz-rote Koalition will es reformieren und hat sich am 24.2.2026 auf Eckpunkte für die Novelle geeinigt.

Auf der Kippe steht vor allem die 65-Prozent-Regel in § 71 GEG. Demnach muss jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorschrift soll im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) gestrichen werden.

Die Bundesregierung soll bis Ostern, also Anfang April, einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft tritt, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz

Eigentlich sollte ein Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bereits Ende Februar 2026 vom Kabinett beschlossen werden, doch offensichtlich waren die Verhandlungen schwieriger als gedacht. Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an, die SPD wollte hingegen an der Vorgabe festhalten.

Auszüge aus dem GMG-Eckpunktepapier im Überblick:

  • „Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir.“
  • „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“
  • „Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern, …“
  • „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).“
  • „Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben. Ab 1.1.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg bis 2040 legen wir in drei Schritten im Gesetz fest.“
  •  „Mit einer moderaten Grüngasquote sowie einer Grünheizölquote setzen wir zusätzlich bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl an.“
  • „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“
  •  „Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt. Spielräume bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus.“
  •  „Mit der Umsetzung der EPBD werden wir für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen auslösen.“
  •  „Wir werden den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Gleichzeitig sollen die Wärmepreise für Kunden sowie Mieter fair und transparent sein und auf einem bezahlbaren Niveau liegen. Dazu werden wir die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novellieren.“