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Für Milchersatzprodukte gilt der normale Umsatzsteuersatz

„Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs sind keine Milch oder Milchmischgetränke und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. Hintergrund Streitig ist, ob die Lieferung von sog. Milchersatzprodukten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Die Klägerin...

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