Kleinunternehmer: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung

 

Kleinunternehmer sollten die Änderungen bezüglich der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuererklärung kennen.

Das ändert sich

Auf die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung wird bei Kleinunternehmern grundsätzlich verzichtet. Neu ist, dass Unternehmer durch das Finanzamt von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlung befreit werden sollen, wenn die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 EUR (bisher 1.000 EUR) betragen hat.

 

Kleinunternehmer sollen künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr befreit sein. Dies soll jedoch nicht die Fälle des § 18 Abs. 4a UStG betreffen. Auch bei Aufforderung zur Abgabe durch das Finanzamt soll die Erklärungspflicht noch bestehen bleiben.

Inkrafttreten

Gilt ab Besteuerungszeitraum 2025 (Voranmeldung) bzw. 2024 (Erklärung).