Lieferung und Erwerb von Kunstgegenständen: ermäßigter Steuersatz

 

Der ermäßigte Steuersatz gilt nun auch für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen.

Das ändert sich

Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Dies ist durch eine unionsrechtliche Änderung zum 1.1.2025 möglich geworden. Auf die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken darf der ermäßigte Umsatzsteuersatz aber weiterhin nicht angewendet werden.

Inkrafttreten

Gilt ab 1.1.2025.