Ab 01.01.2026 sind Ihre privaten Kranken- und Pflegeversicherungen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Anders als ein Angestellter kann man als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Person in Rente zwar widersprechen, wir empfehlen aber, dies nicht zu tun, damit der Datenaustausch zwischen Steuerberater und Finanzamt möglichst reibungslos mit den neusten Daten funktioniert.