Die Midijob-Grenze wird ab 2023 erneut angehoben, und zwar auf 2.000 EUR.
Hintergrund
Seit 1.10.2022 liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 EUR und 1.600 EUR. Innerhalb dieses Bereichs steigen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer gleitend von null auf den vollen Beitrag. Die sich so ergebenden geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich sollen den Anreiz erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.
Das ändert sich ab 1.1.2023
Die Obergrenze für Midijobs soll auf 2.000 EUR angehoben werden. Am 20.10.2022 hat der Bundestag das „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ verabschiedet, dem der Bundesrat noch zustimmen muss.
Profitieren werden besonders Menschen mit kleinen Einkommen, die von den Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln überproportional betroffen sind. Sie behalten mehr Netto vom Brutto.