Die Grenze, bis zu der eine kurzfristige Beschäftigung pauschal versteuert werden kann, wird angehoben.
ACHTUNG: Das Gesetz ist in Planung, Verkündung noch offen.
Das ändert sich
Die Arbeitslohngrenze bei kurzfristiger Beschäftigung soll von 120 auf 150 EUR je Arbeitstag angehoben werden, damit die Pauschalversteuerungsoption ihre bisherige praktische Bedeutung auch in Zukunft behält.