Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen zusätzlich prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Diese neue Kontrolle soll Fehler und Betrug verhindern und betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Wer auf korrekte Namensangaben achtet, kann Probleme vermeiden.
Hintergrund
Ab dem 9.10.2025 gilt im Euro-Zahlungsraum eine neue EU-Vorgabe: die „Verification of Payee“ (VoP), auch IBAN-Name-Check genannt. Banken sind dann verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu reduzieren.
Die technische Umsetzung startete bereits wenige Tage vor dem Stichtag. Die Überprüfung erfolgt automatisch und dauert nur Sekunden. Das Ergebnis wird in einem Ampelsystem angezeigt:

Grün (Übereinstimmung): Name und IBAN passen zusammen.

Gelb (Abweichung): Es gibt kleine Unterschiede, z. B. durch Tippfehler oder unterschiedliche Schreibweisen.

Rot (keine Übereinstimmung): Name und IBAN passen nicht zusammen.
Die VoP betrifft alle, die SEPA-Überweisungen tätigen oder empfangen – unabhängig davon, ob sie Privatpersonen oder Unternehmen sind und welche Software sie nutzen.
Herausforderungen
In der Praxis kann es zu Problemen kommen, wenn Namen unterschiedlich geschrieben werden, z. B. durch Abkürzungen, Namensänderungen oder verschiedene Rechtsformen bei Unternehmen. Auch unvollständige oder veraltete Daten können zu Abweichungen führen.
Ablauf der Überprüfung
Nach Eingabe einer Überweisung prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das Ergebnis wird sofort angezeigt:

Bei grün wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt.

Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Der Überweisende kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführen möchte.

Bei rot wird auf eine fehlende Übereinstimmung hingewiesen. Auch hier kann der Überweisende selbst entscheiden, ob er die Überweisung abbrechen oder fortsetzen will.
Wie streng Banken bei Abweichungen (gelb oder rot) vorgehen, können sie selbst festlegen. Grundsätzlich gilt: Bei einer Überweisung mit Abweichungen oder fehlender Übereinstimmung haftet der Überweisende für mögliche Fehler. Nur bei voller Übereinstimmung trägt die Bank die Verantwortung, falls dennoch etwas schiefgeht.
Beispiel: Ein Unternehmen heißt offiziell „Müller & Söhne GmbH“. Auf einer Rechnung steht jedoch nur „Müller Söhne“. Gibt ein Kunde diese abweichende Schreibweise bei der Überweisung an, kann es zu einer gelben oder roten Rückmeldung kommen. Die Zahlung verzögert sich oder wird möglicherweise abgebrochen. Einheitliche Namensangaben helfen, solche Probleme zu vermeiden.
Vorteile der VoP

Mehr Sicherheit: Fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen werden seltener.

Weniger Aufwand: Manuelle Nachforschungen und Korrekturen werden reduziert.

Schnelle Rückmeldung: Überweisende erfahren sofort, ob die Daten stimmen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Um Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten:
1.
Eigene Daten prüfen: Sicherstellen, dass der Unternehmensname bei allen Banken und auf allen Konten einheitlich und korrekt hinterlegt ist.
2.
Rechnungen anpassen: Den Unternehmensnamen auf Ausgangsrechnungen immer gleich und vollständig angeben. Es kann sinnvoll sein, Kunden auf die exakte Schreibweise hinzuweisen.
3.
Lieferantenstammdaten kontrollieren: Prüfen, ob die Namen der Geschäftspartner in den eigenen Systemen mit den bei deren Banken hinterlegten Namen übereinstimmen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rückfrage beim Lieferanten.
Mit der VoP wird der Zahlungsverkehr sicherer, erfordert aber von allen Beteiligten mehr Sorgfalt bei der Angabe und Pflege von Namen und Kontodaten. Wer frühzeitig prüft und anpasst, kann reibungslose Überweisungen sicherstellen.