• Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.348 Euro für Ledige (24.696 Euro für Verheiratete).
  • Kindergeld & Kinderfreibetrag: Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind/Monat; der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.
  • Pendlerpauschale: Dauerhafte Erhöhung auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
  • Gastronomie: Dauerhafte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Speisen.
  • Ehrenamt: Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro und der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro jährlich.
  • CO2-Preis: Erhöhung des nationalen CO2-Preises auf 55 bis 65 Euro pro Tonne, was Kraftstoffe und Heizöl verteuert.
  • Arbeiten im Alter (Aktivrente): Geplanter steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich.
  • Minijob-Grenze: Anhebung auf 603 Euro monatlich.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Bessere steuerliche Abzugsfähigkeit.

Höherer Grundfreibetrag und mehr Geld für Familien

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. 2026 steigt er um 252 Euro auf 12.348 Euro. Darüber hinaus wird auch der übrige Einkommensteuertarif – mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ – angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.

Auch Familien profitieren 2026 von steuerlichen Anpassungen: Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 um 156 Euro auf 9.756 Euro.

Höhere Pendlerpauschale schafft mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land

Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Wer weite Wege zur Arbeit hat, wird also spürbar entlastet: im Jahr 2026 um insgesamt circa 1,1 Mrd. Euro und ab 2027 jährlich um insgesamt circa 1,9 Mrd. Euro. Zudem erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert

Wer privat elektrisch fährt, bezahlt auch in Zukunft keine Kraftfahrzeugsteuer für sein E-Auto: Die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert und macht Elektroautos damit vor allem für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen besser bezahlbar. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung insgesamt 45 Mio. Euro. Dieser Betrag steigt in den darauffolgen Jahren an – auf bis zu 370 Mio. Euro im Jahr 2030. Die Befreiung von der Kfz-Steuer setzt gezielte Kaufanreize für Elektroautos und stärkt damit die Automobilindustrie, die zentral ist für Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovation in Deutschland.

Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver

Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben (d. h. mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen). Die Aktivrente ist nicht nur ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen, sondern tritt auch dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen. Zudem hilft die Aktivrente dabei, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie stärkt Branche

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen

Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Die höheren Pauschalen sind Teil eines größeren Pakets der Bundesregierung.